Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Dies besagt unter anderem, dass unternehmerische Rechnungsempfänger bereits ab 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, nach den neuen Vorgaben elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Die Industrie- und Handelskammern halten hierzu weiterführende Informationen bereit (externer Link, ohne Gewähr).
Wir werden ab dem 01.01.2025 unsere Rechnungen ausschließlich im Format ZUGFeRD 2.2 EN16931 versenden, das sowohl europaweit im Einsatz ist als auch eine visuell lesbare Komponente enthält.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sind die Vorteile elektronischer Rechnungen vielfältig, unter anderem Zeitersparnis durch geringere Laufzeiten.
Falls Sie elektronisches Dokumentenmanagement benutzen: In der Regel können elektronische Rechnungen direkt übernommen werden.
Um Sie ab dem 01.01.2025 in gewohnter Form beliefern zu können, benötigen wir zwingend einige Informationen von Ihnen.
Alle Daten werden selbstverständlich gemäß der DSGVO und unserer Datenschutzrichtlinien behandelt.
Füllen Sie einfach dieses Formular aus (mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder):
(1) damit ist die Lieferanten- oder Kreditorennummer gemeint, unter der unser Haus in Ihrem Unternehmen geführt wird. Dies hilft eventuell auch Ihnen bei der automatischen Verarbeitung von Belegen. Im Zweifel fragen Sie bitte die mit Ihrer Buchführung beauftragte Person oder Ihren Steuerberater.